KOSTEN

KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE (BIS 21. LEBENSJAHR) – ABRECHENBAR ÜBER PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG UND BEIHILFE

Im Rahmen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie rechne ich mit privaten Krankenkassen ab. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung über Ihre individuellen Tarifbedingungen (Sitzungsanzahl, Erstattungshöhe) sowie den Prozess der Antragsstellung.

Beihilfeberechtigte sollten sich außerdem über die Regelungen der zuständigen Beihilfestelle erkundigen. Als Privatpraxis behandle ich keine gesetzlich Versicherten.

PSYCHOTHERAPIE FÜR ERWACHSENE (AB 18. LEBENSJAHR) – TEILWEISE ABRECHENBAR ÜBER PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Im Rahmen der Behandlung Erwachsener greift meine Ausbildung als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Privaten Krankenversicherung über Ihre individuellen Tarifbedingungen.

PSYCHOTHERAPIE FÜR JUNGE ERWACHSENE (18. – 21. LEBENSJAHR)

Personen zwischen 18-21 Jahren können die Psychotherapie entweder als Leistung der Privaten Krankenversicherung im Rahmen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wahrnehmen oder als Heilpraktikerleistung für Erwachsene. Inhaltlich ist die Arbeit komplett identisch, nur der Abrechnungsweg unterscheidet sich.

 

SELBSTZAHLER

PSYCHOTHERAPIE UND ELTERNBERATUNG

Sie können die Leistungen auch selbst tragen. Die Kosten für Psychotherapie (jedes Alter) und Elternberatung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Weitere Informationen sende ich Ihnen auf Nachfrage gern zu.

GETRENNTE ELTERN

Bei getrennten Eltern müssen beide Sorgeberechtigte der psychotherapeutischen Behandlung zustimmen.

TERMINABSAGEN

Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kürzeren Absagen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des Stundensatzes gestellt.